Ab dem 1.1.2017 greift das Pflegestärkungsgesetz II, nachzulesen im Internet unter: www.pflegestaerkungsgesetz.de

Jede Person, die in einen Pflegerad eingestuft ist erhält monatlich 125,00€ Entlastungsgeld diese Geldleistung kann in der Tagepflege für Unterkunft & Verpflegung oder zusätzliche Tagespflegetage genutzt werden.

Erspartes Guthaben aus Betreuungsleistungen §45b, bleibt bis 2018 erhalten und sollte bis dahin verbraucht werden!

Verhinderungspflege (Ersatzpflege)1612,00 €  kann bis zu 6.Wochen / jährlich genutzt werden

Kurzzeitpflege 1774,00€ kann auch zu 50% in Verhinderungspflege umgewandelt werden, das heißt: wer keine Kurzzeitpflege im jeweiligen Jahr nutzt, kann den Anspruch für Kurzzeitpflege in Verhinderungspflegeentgelt : 806,00€  umwandeln.

Was zahlt die Pflegekasse?

Pflegegrad 1

Pflegegeld 0,00 €
Pflegesachleistung 0,00 €
Tages / Nachtpflege 0,00 €


Pflegegrad 2

Pflegegeld 332,00 € / Monat
Pflegesachleistung 761,00 € / Monat
Tages / Nachtpflege 689,00 € / Monat


Pflegegrad 3

Pflegegeld  573,00 € / Monat
Pflegesachleistung 1432,00 € / Monat
Tages / Nachtpflege 1298,00 € / Monat


Pflegegrad 4

Pflegegeld 765,00 € / Monat
PflegesachleistungTages / Nachtpflege 1778,00 € / Monat
Tages / Nachtpflege 1612,00 € / Monat


Pflegegrad 5

Pflegegeld 947,00 € / Monat
Pflegesachleistung 2200,00 € / Monat
Tages / Nachtpflege 1995,00 € / Monat

Alle Pflegegrade erhalten

Entlastungsbetrag:
125,00 € / Monat 

Verhinderungspflege
:
1612,00 € / Jahr (kann auch für Tagespflege genutzt werden)

Kurzzeitpflege:
1774,00 € / Jahr Kurzzeitpflege kann auch in Verhinderungspflege umgewandelt werden und zwar wird die Hälfte des Anspruchs in Verhinderungspflege, somit 806,00 € umgewandelt. Es stehen Ihnen dann 2418,00€ zur Verfügung

zusätzlich zum Pflegegeld/sachleistungen noch einmal  100% Pflegesachleistungen nur für die Tagespflege! 

Im Bedarfsfall unterstützt das Amt für Arbeit und soziale Sicherung die Leistungen
im Rahmen der Hilfe zur Pflege, nach dem Sozialgesetzbuch.

Die Mitarbeiter der SenioriTa beraten Sie gern!

Stand: 01.03.2024